Die Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) fordert bei alkalireaktiven Gesteinskörnungen der Alkaliempfindlichkeitsklasse E III-S Maßnahmen in Abhängigkeit von der Feuchtigkeitsklasse des Bauteils und des Zementgehalts. Dies umfasst bisher den Austausch der alkalireaktiven Gesteinskörnung oder die Verwendung von sogenannten NA-Zementen nach DIN 1164-10. Zur Entwicklung wirtschaftlicherer Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden infolge einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR), wäre die Einführung einer Alkaliempfindlichkeitsklasse E II-S auch für Gesteinskörnungen nach dem alten Teil 3 der Alkali-Richtlinie, Ausgabe 2007, erforderlich. Während im alten Teil 2 der Alkali-Richtlinie eine solche Einstufung (E II-O, E II-OF) schon seit 1974 mit Einführung der Vorläufigen Alkali-Richtlinie existiert, wurde eine Alkaliempfindlichkeitsklasse E II-S mangels ausreichender Forschungsergebnisse bisher nicht definiert. Eine neue Alkaliempfindlichkeitsklasse E II-S für mittel alkalireaktive Gesteinskörnungen würde differenziertere Maßnahmen ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Baustoffs Beton stärken. Das Projekt verfolgte deshalb folgende Ziele:
- Definition von Randbedingungen zur Einstufung von Gesteinskörnungen in die Alkaliempfindlichkeitsklasse E II-S
- Definition von vorbeugenden Maßnahmen für die Alkaliempfindlichkeitsklasse E II-S