Eingangsqualifikation der Bewerbenden
Für die Produktionssteuerer/in-Weiterbildung kommen nur Mitarbeitende aus dem gewerblichen Bereich in Betracht. Zwingende Voraussetzungen für die Aufnahme der Weiterbildung sind:
- ausreichende praktische Anlagenkenntnisse in allen Produktionsbereichen (z. B. erworben durch eine Tätigkeit als Anlagenwärter/in)
- ausreichende Kenntnisse der Qualitätsüberwachung (Produkteigenschaften, Untersuchungsverfahren und Prüfgeräte) sowie die
- persönliche Eignung, die von einer erfahrenen Fachkraft für experimentelle Psychologie auf der Basis eines geeigneten Maßstabs untersucht wird. (Wenn Bewerbende schon früher bereits eine Eignungsprüfung für einen Produktionssteuerer/in-Lehrgang bestanden haben, so bitten wir um Vorlage des damaligen Gutachtens. Testergebnisse, die älter als zwei Jahre sind, werden nicht anerkannt und müssen erneuert werden.)
Über die endgültige Zulassung zum Lehrgang unter Berücksichtigung der verfügbaren Plätze entscheidet der vom Vorstand bestellte Arbeitskreis Personalentwicklung.
Ziele des Lehrgangs
Die Teilnehmenden qualifizieren sich dazu, zentrale Aufgaben bei der Steuerung der Anlage zu übernehmen.
Zielgruppen
- Leitstandfahrende
- Produktionssteuernde
- Anlagenwärterinnen und Anlagenwärter
Anzahl Teilnehmende (min. – max.)
10 – 20 Personen
Dauer
7 Wochen (Durchführung als dreiteiliger Internatslehrgang)
Inhalte
- Verkürzte Darstellung der mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen
- Stoffkundliche Grundlagen
- Aufbereitungstechnik
- Brenntechnik
- Allgemeine Betriebstechnik
- Simulatorschulung
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Methoden
- Vortrag
- Lehrgespräch
- PC-unterstützte Bearbeitung von Fallstudien am Simulator
- Gruppenarbeit
- Tests
Referierende
In diesem Lehrgang kommen sowohl VDZ-Mitarbeitende als auch externe Fachleute zum Einsatz.
Abschluss
VDZ-Abschlusszeugnis
Kosten
12.000 bis 14.750 € (je nach Teilnehmendenzahl)
Die Kosten liegen zwischen 12.000 und 14.750 € pro Person und sind abhängig von der Teilnehmendenzahl.
Die Gesamtgebühren setzen sich zusammen aus den Kosten für den Unterricht in der Schulungsstätte, 7 Wochen Unterkunft im Einzelzimmer und Verpflegung sowie den Nebenkosten.
50 % des Gesamtbetrags ist fällig, wenn dem entsendenden Unternehmen die Aufnahme einer sich bewerbenden Person in den Lehrgang zugesagt worden ist. Tritt die Person nach der Aufnahme vom Lehrgang zurück, so wird der Betrag als Ausfallgebühr zur Deckung der fixen Kosten einbehalten. Der zweite Teilbetrag ist bei Beginn der Fachbildung, Teil 2, im September 2022 fällig. Beide Teilbeträge werden mit gesondertem Schreiben angefordert. Treten Teilnehmende im Laufe des Lehrgangs zurück, so werden außer der o. g. Ausfallgebühr die bis dahin angefallenen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Anmeldung
Zur Anmeldung kontaktieren Sie bitte Frau Schmetz unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten