Stellungnahme zur Konsultation zum Beschlussentwurf für eine Festlegung zur Ermittlung sachgerechter Entgelte im Rahmen der Genehmigung von individuellen Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Die Beschlusskammer 4 (BK 4) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Beschlussentwurf vorgestellt, der Änderungsvorschläge zu den Erheblichkeitsschwellen für eine Lastverschiebung im Sinne der atypischen Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV enthält. Der Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) begrüßt die Möglichkeit, hierzu erneut Stellung nehmen zu können.