Stellungnahme der EID: Messung und Schätzung gemäß § 62a EEG des Gesetzentwurfs zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) begrüßen den Vorstoß, Stromweiterleitungen an Dritte im Rahmen der Besonderen Ausgleichs- regelung künftig gesetzlich zu regeln. Ebenso ist zu begrüßen, dass die gewählten Abgrenzungskriterien auch für andere strommengenbasierte Umlagen (§19 II-, Offshore-, KWKG-Umlage) anwendbar sein sollen. Energiewirtschaftlich folgerichtig wäre darüber hinaus deren Anwendbarkeit auch in weiteren Kontexten (wie z.B. Netzentgelte, Konzessionsabgabe etc.).