Die Markteinführung neuer Technologien im Bauwesen benötigt in der Regel mehrere Jahre, da neben der Entwicklungsarbeit und den Nachweisen der Leistungsfähigkeit auch baurechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind.
CARBON CONCRETE COMPOSITE – C³: Beschleunigung von Regelwerksetzung und Genehmigungsverfahren im Hinblick auf eine versuchsgestützte Bemessung und Performanceprüfungen für C³-Produkte
In dem C³-Vorhaben CarbonSpeed sollte eine Leitlinie entwickelt werden, die sich zwischen bereits vorhandenen bauaufsichtlichen Nachweislinien einfügt (Zustimmungen im Einzelfall, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung), wodurch sich die Zeitspanne bis zur Einführung von Lösungen mit Carbonbeton verkürzen lässt.
Problemstellung
Angestrebte Ergebnisse
In dem C3-Vorhaben CarbonSpeed sollte eine Leitlinie entwickelt werden, die sich zwischen bereits vorhandenen bauaufsichtlichen Nachweislinien einfügt (Zustimmungen im Einzelfall, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung), wodurch sich die Zeitspanne bis zur Einführung von Lösungen mit Carbonbeton verkürzen lässt.
Lösungsweg
In europäischen Normungsgremien, die sich mit der Fortschreibung der Eurocodes bzw. der Normen in der Betontechnik befassen, werden leistungsorientierte Ansätze für die Bewertung von Produktneuentwicklungen diskutiert. Ähnliche Ansätze gibt es bei der Bauaufsicht (DIBt) und bei EOTA. Innerhalb des Projektes sollten diese Ansätze auf Carbonbeton übertragen und gemeinsam mit Entscheidungsträgern der Bauaufsicht hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit beraten werden.
Ergebnisse
In betontechnologischer Hinsicht und im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit führte die Gegenüberstellung der Erkenntnisse aus den Carbonbetonprojekten mit bauordnungsrechtlichen Eckpunkten zu folgender Zusammenfassung:
- Aus betontechnologischer Sicht wird eine Verwendung von Carbonbeton in der Praxis umso schneller möglich sein, je weniger Abweichungen von den Regelungen der DIN 1045-2 vorliegen.
- Wenn die einzigen Abweichungen im Mehlkorngehalt bzw. im Größtkorn bestünden, müssten aus heutiger Sicht lediglich Nachweise zum Frost- und Frosttausalzwiderstand geführt werden. Diese können ggf. entfallen, sobald positive Ergebnisse aus weiteren C3-Vorhaben zur Verfügung stehen.
- Aufgrund vorliegender Untersuchungsergebnisse zum Auslaugverhalten kann Carbonbeton bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer als umweltverträglich eingestuft werden.
Diese Erkenntnisse sind in den Leitfaden CarbonSpeed eingeflossen. Bei konsequenter Anwendung der Hinweise des Leitfadens wird eine Beschleunigung der bauordnungsrechtlichen Umsetzung der Innovationen des C3-Konsortium als Vorstufe der heute üblichen bauordnungsrechtlichen Nachweislinien und der regelwerkstechnischen Umsetzung möglich sein. Der Leitfaden kann somit bei ZiE und abZ-Verfahren verwendet werden, um die Verfahrenslaufzeit zu verkürzen.
Projektpartner
Förderer
C³- Carbon Concrete Composite wurde im Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Zwanzig20- Partnerschaft für Innovation“ gefördert.