Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe in Deutschland muss in einem immer komplexeren Umfeld mit anderen Belangen und Interessen abgestimmt werden. Zumeist werden Lagerstätten im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung durch Überplanung politisch verknappt, was unter anderem durch die Ausweisung zahlreicher Vorrang- und Schutzgebiete im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes geschieht.
Zwar stellt die Rohstoffgewinnung einen erheblichen Eingriff in die Natur dar, jedoch wird dieser durch weitreichende Umweltstandards von den Unternehmen auf ein Mindestmaß begrenzt. So können Natur- und Artenschutz Hand in Hand mit dem Rohstoffabbau gehen, wie die Abbaupraxis der deutschen Zementindustrie zeigt. Die für den Abbaubetrieb ausgewiesenen Flächen werden nur für eine begrenzte Zeit genutzt, anschließend folgt eine Phase der Renaturierung oder der Rekultivierung, in welcher Flächen mit einem zuvor meist niedrigen Naturschutzwert von den Unternehmen in hochwertige Biotope verwandelt werden. Somit stehen die Abbauflächen der deutschen Zementwerke einer nachhaltigen Entwicklung nicht im Wege. Es ist fachlich unbestritten, dass stillgelegte Steinbrüche als Rückzugsgebiete und Sekundärbiotope eine positive Rolle für den Natur- und Artenschutz spielen. In Teilen gilt dies auch für noch betriebene Abbaugebiete, da die Renaturierung zumeist schon während der Abbautätigkeit beginnt.
Es ist Aufgabe einer verantwortungsvollen Rohstoffpolitik, stabile Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und vorsorgende Gewinnung von Ressourcen zu ermöglichen. Die Rohstoffsicherung stellt zwar einen Grundsatz des Bundesraumordnungsgesetzes dar, gleichwohl schöpft das Gesetz die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes für eine zukunftsorientierte Sicherung des Zugangs zu mineralischen Rohstoffen nicht aus. Auch die Regionalplanung ist in der Praxis nur bedingt geeignet, nutzbare Lagerstätten langfristig abzusichern. Vor allem der Planungshorizont greift in den meisten Fällen zu kurz – hier sollte ein Zeithorizont von mindestens 25 Jahren anvisiert werden. Insofern könnten eine Novellierung des zersplitterten Planungsrechts sowie eine politische Koordinierung auf Bundesebene helfen, eine geordnete Ausweisung und Gewinnung standortgebundener Zementrohstoffe zu gewährleisten. Nur so lässt sich langfristige Investitions- und Planungssicherheit herstellen.