Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (LQ-RL), Entwürfe zur Änderung von BImSchG und 39. BImSchV
Seit 22. Mai 2026 liegen die ersten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie ((EU) 2024/2881) vor. Bezüglich vorgesehener Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ist zu begrüßen, dass die EU-seitigen Vorgaben weitestgehend 1:1 in deutsches Recht umgesetzt wurden. Welchen Einfluss die niedrigeren Grenzwerte auf künftige Genehmigungsverfahren haben, liegt jedoch maßgeblich an der Ausgestaltung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Details in folgender PDF-Datei.
