TiermehleinsatzSeit Dezember des Jahres 2000 ist in Deutschland die Verfütterung von Tiermehlen und Tierfetten verboten. Der Klinkerbrennprozess ist aufgrund seiner verfahrensspezifischen Besonderheiten sehr gut zur umweltverträglichen und schadlosen Verwertung von Tiermehlen und Tierfetten geeignet. Tiermehle enthalten neben Phosphaten auch höhere Chlor- und Schwefelgehalte sowie höhere Stickstoffgehalte, die die Stoffkreisläufe in der Ofenanlage und die NOx-Emissionen beeinflussen können. Die Auswirkungen des Einsatzes von Tiermehl auf den Ofenbetrieb wurden im Rahmen eines von der AiF geförderten Forschungsvorhabens untersucht. Dabei zeigte sich, dass der Tiermehleinsatz nur geringen Einfluss auf den Brennstoffenergiebedarf ausübt. Außerdem können die NOx-Emissionen beeinflusst werden. An allen untersuchten Ofenanlagen hatte der Tiermehleinsatz eine längere Flamme im Drehofen zur Folge. Außerdem führte der Einsatz von Tiermehl zu einer Verstärkung der Chlorkreisläufe. Systematische Einflüsse auf das Erstarren und die Festigkeitsentwicklung von Zement konnten bei den in den Werksversuchen erreichten Phosphatgehalten von maximal 0,69 M.-% nicht ermittelt werden. |
