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Bestimmung des wasserlöslichen Chromats

Gemäß der europäischen Chromatrichtlinie 2003/53/EC dürfen Zemente oder zementhaltige Zubereitungen bezogen auf die Masse trockenen Zements nicht mehr als 2 ppm wasserlösliches Chromat enthalten.

In Deutschland kann der Chrom(VI)-Gehalt derzeit entweder gemäß TRGS 613 oder nach EN 196-10 bestimmt werden. Bei beiden Verfahren wird das wasserlösliche Chromat photometrisch durch Anfärben mit Diphenylcarbazid nachgewiesen, jedoch erfolgt die Extraktion des Chromats aus den Zementen auf unterschiedliche Weise.

Die TRGS 613 beschreibt ein Extraktionsverfahren, in dem 10 g Zement mit 40 g Wasser 15 Minuten lang gerührt und dann abfiltriert werden. Die anschließende Analyse erfolgt entweder durch sofortige Messung der angesäuerten Lösung oder nach vorherigem Reduzieren oxidierender Bestandteile mit Brom.

Bei der Analyse nach EN 196-10 wird ein Mörtel nach EN 196-1 hergestellt. Die Mörtelsuspension wird abfiltriert und der Chromatgehalt des Extrakts photometrisch bestimmt.