Die Überwachungsgemeinschaft des VDZ

Die Überwachungsgemeinschaft des VDZ ist im gesetzlich geregelten Bereich tätig. Zur Durchführung ihrer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsaufgaben besitzt sie eine Anerkennung bzw. Notifizierung durch die zuständigen Behörden. Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen (LBOs) wird die Anerkennung durch das Bundesland, in dem die Stelle ansässig ist, oder in deren Auftrag durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ausgesprochen.

Meilensteine der Überwachungsgemeinschaft

Zwischen der Überwachungsgemeinschaft des VDZ und den entsprechenden belgischen, französischen und niederländischen Stellen bestehen seit vielen Jahren bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten. Hierbei handelt es sich um Fremdüberwachung nach freiwilligen (privatrechtlichen) Regelwerken, die über den gesetzlich geforderten Rahmen hinausgeht.

   

Stand: 08.02.2012