UmweltgutachtenUnser Leistungsprofil:
Projekte möglichst umweltschonend zu planen, setzt die frühzeitige Ermittlung und Beurteilung der entstehenden Umwelteinwirkungen voraus. Dadurch können Eingriffe und Gefahren rechtzeitig erkannt und verringert oder vermieden werden. Die Frage der UVP-Pflicht ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt. Dort sind bestimmte Kriterien genannt, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Aufgrund unserer langjährigen und umfassenden Erfahrungen bei Anlagenbegutachtung und Genehmigungsmanagement ergeben sich im Rahmen des Tätigkeitsfeldes „Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) / Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“ nutzbare Synergieeffekte sowie auch für komplexe Vorhaben alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand:
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