
Zementgebundene Werkstoffe in Kontakt mit Boden und GrundwasserFür Bauprodukte, die eine bauaufsichtliche Zulassung benötigen, gilt in Deutschland das Merkblatt „Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Dieses Merkblatt beschreibt die allgemeine Vorgehensweise zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von Bauprodukten. Die konkreten Anforderungen werden in einem produktspezifischen Teil II durch entsprechende DIBt-Projektgruppen festgelegt. Der Teil II für Beton und Betonausgangsstoffe ist weitgehend fertiggestellt, aber noch nicht veröffentlicht. Der Entwurf sieht für wasserundurchlässige Betonbauweisen einen 56-Tage- Langzeitstandtests mit Betonwürfeln (10 x 10 x 10 cm3) vor.
Grenzwerte für die Spurenelementkonzentrationen sind die sogenannten Geringfügigkeitsschwellenwerte, die den Prüfwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung entsprechen. Diese Werte werden allerdings nicht direkt mit den Ergebnissen des Langzeitstandtests verglichen, sondern sie dienen zur Berechnung der zulässigen Freisetzung aus dem Baustoff mit einem Diffusionsmodell, gekoppelt mit der Simulation der Stoffausbreitung im Grundwasser, mittels eines geologischen Strömungs- und Transportmodells. Entsprechend dem derzeitigen Entwurf des Teils II sind die über sechs Monate auftretenden Immissionen über einen Abstand XR (siehe Bild) von 30 cm für die Bewertung maßgebend.
Während in Deutschland nur neue Bauprodukte, die eine bauaufsichtliche Zulassung benötigen, hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit bewertet werden, soll dies auf europäischer Ebene auch auf genormte Bauprodukte ausgedehnt werden. Basis dafür ist die Europäische Bauproduktenrichtlinie, die neben den traditionellen bautechnischen Eignungsnachweisen explizit fordert, dass die aus Bauprodukten hergestellten Bauwerke die am Verwendungsort geltenden Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen. Dazu hat die Europäische Kommission Ende des Jahres 2004 ein Mandat für eine horizontale, genormte Bewertungsmethode für gefährliche Substanzen unter der Bauproduktenrichtlinie verabschiedet. Dieses Mandat beschreibt den äußeren Rahmen für die geplante Vorgehensweise. Im Gegensatz zum EAS, bei dem die Prüfverfahren und Anforderungen harmonisiert werden sollen, ist hier nur eine Harmonisierung der Prüfverfahren vorgesehen, während die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten weiterhin für die entsprechenden Anforderungen zuständig sind. |
Stand: 09.09.2010